Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Privatversicherte


Ich stelle ich meine Leistungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Die Höhe der erstatteten Kosten hängt im Einzelfall von ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Tiefenpsychologische Psychotherapie) zu klären. Häufig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für bis zu fünf Sitzungen. Diese probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) dienen dazu, um herauszufinden, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist, welche Behandlungsmethode geeignet ist und ob der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen als Patient oder Patientin und mir als Therapeut gelingt

Psychotherapie für Selbstzahler


Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten manchmal ihre Psychotherapie selber zahlen, um z.B. ihre Krankenkasse oder Beihilfe nicht über eine psychotherapeutische Behandlung informieren zu müssen oder um spätere Nachteile bei Versicherungsabschlüssen etc. zu vermeiden. Auch hier rechne ich, für eine Therapiestunde von 50 Minuten, nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.

Gesetztlich Versicherte


Gesetzlich Krankenversicherte kann ich nur am Standort in Winsen behandeln. Sie benötigen keine Überweisung und können direkt einen Psychotherapeutischen Sprechstundentermin vereinbaren. Dieser kann in der Regeln zeitnah (innerhalb von 2-3 Wochen) erfolgen. Freie Therapieplätze sind leider mit längeren Wartezeiten verbunden.